Strafsekretariat der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ANHÄNGIGEN STRAFVERFAHREN
MITTEILUNGEN IM SINNE DES ART. 335 STPO
AKTENEINSICHT (NACH ERLASS DER MITTEILUNG IM SINNE DES ART. 415BIS STPO)
HINTERLEGUNG/AUSHÄNDIGUNG VON DOKUMENTEN
ANFRAGE UM EINEN TERMIN MIT DEN STAATSANWÄLTEN
ANSUCHEN UM KOPIEN DER VERFAHRENSAKTE (nach Erlass der Mitteilung im Sinne des Art. 415bis StPO)
ANTRAG AUF AUSKUNFT