BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ANHÄNGIGEN STRAFVERFAHREN
Dieses Amt stellt die Bescheinigung über anhängige Verfahren für Minderjährige, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, aus, für den Strafauszug wende man sich an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht.
Notwendige Dokumente: Aufenthaltsgenehmigung/gültiger Reisepass des minderjährigen Antragstellers und des Ausübenden der elterlichen Verantwortung.
Antrag/dringende Abholung (innerhalb von 2 Tagen): eine Stempelmarke zu € 7,48 für die Bescheinigungsgebühren + eine Stempelmarke zu € 16,00 für die Stempelgebühr.
Antrag/Abholung ohne Dringlichkeit: eine Stempelmarke zu €3,92 für die Bescheinigungsgebühren + eine Stempelmarke zu € 16,00 für die Stempelgebühr.
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