ANSUCHEN UM KOPIEN DER VERFAHRENSAKTE (nach Erlass der Mitteilung im Sinne des Art. 415bis StPO)

Die Anträge zur Ausstellung von Kopien können auch mittels zertifizierter elektronischer Post gesendet werden. Falls Sie eine Kopie des vollständigen Faszikels anfordern, ohne diesen einzusehen, geben Sie bitte an, ob Sie eine Kopie der wesentlichen Dokumente oder eine vollständige Kopie des gesamten Faszikels meinen (Übermittlungsbriefe, Erhaltsbestätigungen u.s.w.).

 ZEP:penale.procmin.bolzano@giustiziacert.it

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