Das Strafsekretariat verwaltet die Akten zu Strafverfahren gegen Minderjährige. Insbesondere ist es für den Eingang und die Registrierung der Schriftstücke sowie deren Weiterleitung zuständig, es übermittelt die Anträge der anklagenden Justizbehörde und sorgt für die Durchführung rechtskräftiger Strafurteile (Strafvollstreckung)