Strafsekretariat der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen

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Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Privatpersonen, Rechtsanwälte/-anwältinnen, sonstige Fachpersonen und Ordnungskräfte

Beschreibung

Das Strafsekretariat verwaltet die Akten zu Strafverfahren gegen Minderjährige. Insbesondere ist es für den Eingang und die Registrierung der Schriftstücke sowie deren Weiterleitung zuständig, es übermittelt die Anträge der anklagenden Justizbehörde und sorgt für die Durchführung rechtskräftiger Strafurteile (Strafvollstreckung)

Hier geht's zum Online-Dienst

Von Montag bis Samstag, von 8.30 bis 13.30 Uhr

Nähere Informationen

Erhalten Sie auf der Webseite unterhttps://procmin-bolzano.giustizia.it/

Seite aktualisiert am 01.09.2025