Strafregisterauszüge/Bescheinigungen über anhängige Strafverfahren

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Beschreibung

Diese Dienststelle bietet folgende Leistungen:

  • Strafregisterauszug
  • Strafregisterauszug ohne Bestätigungswert
  • Bescheinigung über anhängige Strafverfahren
  • Strafregisterauszug gemäß Art. 25-bis D.P.R. 313/2002 (auf Antrag der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers)
  • Auszug über Eintragungen im Register der im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen verhängten Verwaltungsstrafen (auf Antrag der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters der betroffenen juristischen Person bzw. Personenvereinigung)
  • Bescheinigung über Eintragungen im Register der anhängigen Strafverfahren mit Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten im Sinne des ges.-vertr. Dekrets Nr. 231/2001 (auf Antrag der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters der betroffenen juristischen Person bzw. Personenvereinigung)
  • Apostille und Legalisation

 

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FÜR DIE BUCHUNG EINES TERMINS AM SCHALTER 1


Schalteröffnungszeiten: MO-SA von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Schalter 1 - Erdgeschoss - Landesgerichtsgebäude - Gerichtsplatz 1, Eingang Duca-D'Aosta-Allee

 

 

 

Nähere Informationen

erhalten Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaft Bozen unter https://www.procura.bolzano.it/index.php/de/17-contatti-de/150-casellario-giudiziale-de

Sonderfälle

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der italienischen Staatsbürgerschaft ist es nicht erforderlich, einen Strafregisterauszug oder eine Bescheinigung über anhängige Verfahren beizulegen.​

Seite aktualisiert am 08.07.2024