AUSSTELLUNG DER BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ZUGEHÖRIGKEIT/ZUORDNUNG ZU EINER DER DREI SPRACHGRUPPEN

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Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

An alle Bürger

Beschreibung

Der Gegenstand ist von D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752 einschließlich Änderungen  (Durchfürungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst) geregelt

Wie gehen Sie vor?

 

 

Hier geht's zum Online-Dienst

Nach vorheriger Terminvereinbarung

Öffnungszeiten: von Montag bis Samstag, von 8.30 bis 13.30 Uhr

Nutzungsbedingungen

Für die Inanspruchnahme es ienstes müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt und ie angeführten Formulare heruntergeladen werden

Gebühren

Der Dienst ist kostenlos

     

Nähere Informationen

Für weitere Informationen besuchen Sie ie Website vom Landesgericht Bozen unter folgendem Link: http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/30013

   

Seite aktualisiert am 05.03.2025