Beantragung/Abholung von Bescheinigungen ohne Dringlichkeit

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Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Privatpersonen, Rechtsanwälte/-anwältinnen und sonstige Fachpersonen

Beschreibung

Diese Dienststelle bietet folgende Leistungen:

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FÜR DIE BUCHUNG EINES TERMINS AM SCHALTER 1

Schalteröffnungszeiten: MO-SA von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Schalter 1 - Erdgeschoss - Landesgerichtsgebäude - Gerichtsplatz 1, Eingang Duca-D'Aosta-Allee

Nähere Informationen

Erhalten Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaft Bozen unter https://procura-bolzano.giustizia.it/de/uffpenale.page?contentId=UFF8097

Sonderfälle

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis und der italienischen Staatsbürgerschaft ist es nicht erforderlich, einen Strafregisterauszug oder eine Bescheinigung über anhängige Verfahren beizulegen.​

Seite aktualisiert am 21.03.2025