TERMINANFRAGE FÜR INFORMATIONEN

ES WIRD EMPFOHLEN, SICH VOR DER INANSPRUCHNAHME DER VORMERKUNGSDIENSTE IN DEN PERSÖNLICHEN BEREICH (OBEN RECHTS) EINZULOGGEN.


Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Bürger, Rechtsanwälte und andere Freiberufler

Beschreibung

Zuständigkeitsbereiche: Ehetrennungen - Ehescheidungen- Änderung von Ehetrennungs- und Ehescheidungsbedingungen - Schutzanordnung gegen Missbräuche in der Familie  -Regelung der elterlichen Gewalt - Familiengut- Verschollenheits- und Todeserklärung - Adoption einer volljährigen Person  -Verfahren betreffend Personenstandsurkunden und entsprechende Berichtigungen - Verweigerung des Aufgebots zur Eheschließung - Zeitweiliges Verbot einer neuen Eheschließung - Zuweisung des Zunamens - Zuweisung des Anteils der Hinterbliebenenrente - Kraftloserklärung von Wertpapieren - Wiedereinsetzung in die bürgerlichen Rechte der protestierten Person Wuchergesetz - Ernennung von Schiedsrichtern - Liquidierung der Spesen und des Honorars des Schiedsrichters - Ernennung des Kondominiumsverwalters -  Ernennung von Sachverständigen  - Rekurs beim Gericht für das Handelsregister - Ernennung/Widerruf des Liquidators - Anfechtung von Liquidierungsdekreten - unentgeltliche Verfahrenshilfe - Vollstreckbarkeitserklärung von Schiedssprüchen  - Grundbuchbeschwerden.

Wie gehen Sie vor?

Webseite vom Landesgericht Bozen abrufen (Pfad: Bürgerdienste - Bereich freiwillige Gerichtsbarkeit - Dienste der Kanzlei für freiwillige Gerichtsbarkeit - Familienrecht); andernfalls für "allgemeine Informationen" an volontaria.tribunale.bolzano@giustizia.it schreiben; für einschlägige Informationen über anhängige Verfahren Termin in der Kanzlei vereinbaren oder Antrag über SPID übermitteln. 

Was brauchen Sie?

Für Informationen über anhängige Verfahren: gültiger Personalausweis. Für Rechtsanwälte: Prozessvollmacht.

Zeiten und Fristen

.

Hier geht's zum Online-Dienst

Inanspruchnahme des Dienstes nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag, von 9 bis 12 Uhr, Zimmer 311 - 3. Stock, Gerichtsgebäude Landesgericht Bozen, Gerichtsplatz 1.

Nutzungsbedingungen

.

Gebühren

Der Dienst ist kostenlos.

Nähere Informationen

Für weiterführende Informationen bitte die Webseite vom Landesgericht Bozen über folgenden Link abrufen:

http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/13010




Seite aktualisiert am 03.07.2024