ERSTERKLÄRUNG ÜBER DIE BZW. ABÄNDERUNG DER ZUGEHÖRIGKEIT/ZUORDNUNG ZU EINER DER DREI SPRACHGRUPPEN

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An alle Bürger

Beschreibung

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Der Gegenstand ist von D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752 einschließlich Änderungen  (Durchfürungsbestimmungen zum Sonderstatut der Region Trentino Südtirol auf dem Sachgebiet des Proporzes in den staatlichen Ämtern in der Provinz Bozen und der Kenntnis der beiden Sprachen im öffentlichen Dienst) geregelt

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Öffnungszeiten: (Neue Öffnungszeiten!) Von Montag bis Samstag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Nutzungsbedingungen

Für ie Inanspruchnahme es ienstes müssen alle Pflichtfelder ausgefüllt und ie angeführten Formulare heruntergeladen werden.

Gebühren

Der Dienst ist kostenlos

Nähere Informationen

Für weitere Informationen besuchen Sie ie Website vom Landesgericht Bozen unter folgendem Link: http://www.tribunale.bolzano.it/de/Content/Index/30013

Seite aktualisiert am 30.08.2023