Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Bürger, Rechtsanwälte und andere Freiberufler 

Beschreibung

Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste

Das Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste ist eine Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bozen, in welcher höhere Beamte des Amtes für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste, Gerichtsvollzieher, Bedienstete für Rechtspglege beschäftigt sind.

Wie gehen Sie vor?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website

https://ca-bolzano.giustizia.it/de/homepage.page

Was brauchen Sie?

Im Rahmen von Strafverfahren veranlasst der Gerichtsvollzieher die Zustellung von Gerichtsakten; im Rahmen von Zivilverfahren führt er folgende Aufgaben aus:

  • die Zustellung von Gerichtsakten
  • die Vollstreckung von Urteilen der Gerichtsbehörde und von anderen Vollstreckungstiteln (Zwangsvollstreckung) und insbesondere Pfändungen, Zwangsräumungen und Zwangsdurchführung der Verpflichtung zum Tun oder zum Unterlassen.

 

Was bekommen Sie?

Im Rahmen von Strafverfahren veranlasst der Gerichtsvollzieher die Zustellung von Gerichtsakten; im Rahmen von Zivilverfahren führt er folgende Aufgaben aus:

  • die Zustellung von Gerichtsakten
  • die Vollstreckung von Urteilen der Gerichtsbehörde und von anderen Vollstreckungstiteln (Zwangsvollstreckung) und insbesondere Pfändungen, Zwangsräumungen und Zwangsdurchführung der Verpflichtung zum Tun oder zum Unterlassen.

 

Hier geht's zum Online-Dienst

Annahme von Zustellungen und Anträgen auf gewöhnliche Zwangsvollstreckungen von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr 

Annahme von dringenden Zustellungen und Anträgen auf dringende Zwangsvollstreckungen (Zustellungen innerhalb 24 Stunden ab Antragstellung) von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr und Samstag von 8.30 bis 9.30 Uhr 

Annahme von Zustellungen "IN DIE" und Anträgen auf Zwangsvollstreckungen "IN DIE" (Zustellungen die auf richterliche oder gesetzliche Anordnung im Laufe des Tages verfallen) von Montag bis Donnerstag und Samstag von 8.30 bis 9.30 Uhr 

Nähere Informationen

Bitte bei dringenden Zustellungen und Zustellungen “IN DIE” die Adresse (Gemeinde und Straße) der Zustellung/der Zwangsvollstreckung angeben

Sonderfälle

Vorfeiertage und Pfingstmontag: nur Zustellungen und Anträge auf Zwangsvollstreckungen "IN DIE" und "DRINGEND" von 8.30 bis 9.30 Uhr

Seite aktualisiert am 28.01.2025