Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Bürger, Rechtsanwälte und andere Freiberufler 

Beschreibung

Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste

Das Amt für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste ist eine Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts Bozen, in welcher höhere Beamte des Amtes für Zustellungen, Vollstreckungen und Proteste, Gerichtsvollzieher, Bedienstete für Rechtspglege beschäftigt sind.

Wie gehen Sie vor?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website

https://ca-bolzano.giustizia.it/de/homepage.page

Was brauchen Sie?

Im Rahmen von Strafverfahren veranlasst der Gerichtsvollzieher die Zustellung von Gerichtsakten; im Rahmen von Zivilverfahren führt er folgende Aufgaben aus:

  • die Zustellung von Gerichtsakten
  • die Vollstreckung von Urteilen der Gerichtsbehörde und von anderen Vollstreckungstiteln (Zwangsvollstreckung) und insbesondere Pfändungen, Zwangsräumungen und Zwangsdurchführung der Verpflichtung zum Tun oder zum Unterlassen.

 

Was bekommen Sie?

Im Rahmen von Strafverfahren veranlasst der Gerichtsvollzieher die Zustellung von Gerichtsakten; im Rahmen von Zivilverfahren führt er folgende Aufgaben aus:

  • die Zustellung von Gerichtsakten
  • die Vollstreckung von Urteilen der Gerichtsbehörde und von anderen Vollstreckungstiteln (Zwangsvollstreckung) und insbesondere Pfändungen, Zwangsräumungen und Zwangsdurchführung der Verpflichtung zum Tun oder zum Unterlassen.

 

Hier geht's zum Online-Dienst

Annahme von Zustellungen und Anträge von Zwangsvollstreckungen von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr.    Annahme von dringenden Zustellungen und Anträge von dringenden Zwangsvollstreckungen (Zustellungen innerhalb 24 Stunden ab Antragstellung) von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 10.30 Uhr und Samstag von 8.30 bis 9.30.   Uhr Annahme von Zustellungen "IN DIE" und Anträge von Zwangsvollstreckungen "IN DIE" (Zustellungen, die auf richterliche oder gesetzliche Anordnung im Laufe des Tages verfallen) von Montag bis Donnerstag und Samstag von 8.30 bis 9.30 Uhr

Nähere Informationen

Bitte bei dringenden Zustellungen und Zustellungen “IN DIE” die Adresse (Gemeinde und Straße) der Zustellung/der Zwangsvollstreckung angeben

Sonderfälle

Vorfeiertage und Pfingstmontag: nur Zustellungen und Anträge von Zwangsvollstreckungen "IN DIE" und "DRINGEND" von 8.30 bis 9.30 Uhr.

Seite aktualisiert am 28.01.2025