AKTENEINSICHT (NACH ERLASS DER MITTEILUNG IM SINNE DES ART. 415BIS STPO)


Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Ordnungskräfte, Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte, sonstige Fachpersonen, Privatpersonen

Beschreibung

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Wie gehen Sie vor?

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Was brauchen Sie?

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Was bekommen Sie?

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Hier geht's zum Online-Dienst

Inanspruchname des Dienstes nach Vereinbarung von Montag bis Samstag, von 8,30 bis 13,30 Uhr, Zimmer 1 - 3. Stock - Freiheitstrasse, 23 – 39100 Bozen (BZ)

Gebühren

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Nähere Informationen

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Sonderfälle

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Seite aktualisiert am 30.08.2023