Wer kann die angebotenen Dienste nutzen?

Ordnungskräfte, Rechtsanwältinnen u. Rechtsanwälte, sonstige Fachpersonen, Privatpersonen

Beschreibung

Dieses Amt bietet folgende Dienste:

  • Ausstellung der Bescheinigung über die Eintragung im Register der Nachrichten über strafbare Handlungen nach Art. 335 Abs. 3 StPO
  • Ausstellung von Ablichtungen / Einsichtnahme in die Akten
  • Erteilung einer Gesprächserlaubnis im Gefängnis
  • Freigabe beschlagnahmter Sachen
  • Ausstellung der Bescheinigung über den Abschluss der Ermittlungen
  • Ablichtungserlaubnis seitens der Ordnungskräfte
  • Annahme von Anzeigen / Strafanträgen
  • Annahme von Beweisstücken und Überführungsstücken
  • Hinterlegung von Schriftstücken

Hier geht's zum Online-Dienst

Schalteröffnungszeiten: MO-SA  von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr

Schalter 2 - 2. Stock, Zimmer 2.35 - Landesgerichtsgebäude Eingang Seite Duca-D'Aosta-Allee

Zutritt zum Schalter nur nach Terminbuchung.

Hier geht es zur Buchung:

Nähere Informationen

erhalten Sie auf der Webseite der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Bozen

https://www.procura.bolzano.it/index.php/de/17-contatti-de/226-sportello2-de

Sonderfälle

Für die Hinterlegung von Beweisstücken und Überführungsstücken ist eine Terminbuchung erforderlich .

Seite aktualisiert am 13.12.2022